Vom Nachbarn aus dem Eigenheim vertrieben: Anspruch auf Schadensersatz?

Nicht immer sind Nachbarn einander wohlgesonnen. Es gibt sogar Fälle, in denen das bis hin zu Stalking, Bedrohungen und Sachbeschädigungen gegenüber den verhassten Eigentümern des Nachbargrundstücks führt. Wer von seinem Nachbarn so terrorisiert wird, dem bleibt in letzter Konsequenz nur der Wegzug. Können geschädigte Eigentümer in diesem Fall Schadensersatz bekommen?

Nicht immer sind Nachbarn einander wohlgesonnen. Es gibt sogar Fälle, in denen das bis hin zu Stalking, Bedrohungen und Sachbeschädigungen gegenüber den verhassten Eigentümern des Nachbargrundstücks führt. Wer von seinem Nachbarn so terrorisiert wird, dem bleibt in letzter Konsequenz nur der Wegzug. Können geschädigte Eigentümer in diesem Fall Schadensersatz bekommen?

Karlsruhe. Wer von seinem Nachbarn mit massiven Mitteln wie Gewalt- und Todesdrohungen, Sachbeschädigungen und ähnlichen Schikanen aus seinem Eigenheim vertrieben wird, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dieser gilt jedenfalls für solche Schäden, die vom Schutzzweck jener Straftatbestände gedeckt werden, die der Nachbar bei seinen Schikanen begangen hat. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe jetzt entschieden (Urteil vom 05.11.2021, Az.: 10 U 6/20) und eine Revision ausgeschlossen.

Der Richterspruch fiel in einem bizarren Fall, der sich in Mannheim abgespielt hatte. Dort war eine Eigentümer-Familie kurz nach dem Einzug in ihr neu gebautes Eigenheim zur Zielscheibe des Nachbarn geworden. Der 63-Jähige begann die Familie schon kurz nach dem Einzug mit allerlei Schikanen regelrecht zu terrorisieren. Er beobachtete die Familie praktisch ununterbrochen von seinem Fenster aus, beleidigte die Nachbarn unflätig und erzeugte nachts Klopfgeräusche an ihrer Hauswand. Im dritten Jahr der Schikanen kam es sogar zu Todesdrohungen.

Nachbarn mit Beil bedroht und vertrieben

Beim ersten Mal drohte der Senior, er würde seine Pistole aus dem Haus holen. Beim zweiten Mal rannte er dem Familienvater mit erhobenem Beil hinterher. Da der Mann entkommen konnte, schlug der Nachbar mit dem Beil die beiden Autos der Familie kaputt. Den Betroffenen reichte es jetzt. Sie zogen für einige Monate in eine Mietwohnung, bis sie ein neues Eigenheim gefunden und gekauft hatten. Das Haus mit dem Terror-Nachbarn verkauften sie, mussten dabei allerdings – verständlicher Weise – einen erheblichen Wertverlust hinnehmen.

Umzugskosten, Nebenkosten für den Kauf des neuen Hauses, Maklercourtagen und Wertverlust am verkauften Haus summierten sich auf einen Gesamtschaden von 113.000 Euro. Die vertriebenen Eigentümer verklagten den Nachbarn auf Schadensersatz. Den sprach ihnen das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe am Ende auch zu – allerdings nicht in der vollen Höhe. Nur 44.000 Euro muss der Nachbar den Vertriebenen zahlen. Begründung: Der Nachbar hatte sich durch sein Verhalten strafbar gemacht, unter anderem wegen Nachstellung und Bedrohung.

Vom Nachbarn vertriebene Familie bleibt auf Großteil ihres Schadens sitzen

Die Strafbarkeit dieser Vergehen dient dazu, andere Menschen – hier die Nachbarfamilie – zu schützen. Für die Verletzung dieses Schutzes steht den Betroffenen Schadensersatz zu, erklärte das Oberlandesgericht. Daher könnten sie jene Kosten, die zur Wiederherstellung des Sicherheitsgefühls der Familie aufgewendet werden mussten, zurückverlangen. Das waren hier die Umzugskosten sowie die Kaufnebenkosten für den Kauf des neuen Eigenheims. Denn nur durch den Umzug war die Sicherheit der Familie wiederherzustellen.

Dagegen betrachtete das Gericht die Wertminderung am verkauften Haus und die Maklerkosten für dessen Verkauf jedoch als Vermögensfolgeschäden. Sie seien nicht vom Schutzzweck der vom Nachbarn verletzten strafrechtlichen Normen gedeckt. Daher könnten die Eigentümer für diese Schäden auch keinen Schadensersatz bekommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die von ihrem Nachbarn vertriebene Eigentümer-Familie bleibt damit auf einem Schaden von 69.000 Euro sitzen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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